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N.I.E
beantragen
(Numero
de Identidad de Extranjeros)
Diese
Nummer ist erforderlich um in Spanien zu arbeiten oder ein Gewerbe
zu leiten und ohnehin bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von
mehr als 90 Tagen.
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Oficina
de Extranjeros |
| Formulare
abholen und ausfüllen |
| Gebühr
einzahlen (Autoliquidación) |
| Termin
vereinbaren |
Mitbringen:
Personalausweis,
Bankbeleg
der Gebührenzahlung, 3
Fotos
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Residenz
beantragen
Erforderlich
bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen in Spanien.
Normalerweise
gilt die erste "Permiso de Residencia" nur ein halbes
Jahr und muß dann für weitere 5 Jahre verlängert
werden. Dazu gilt derselbe Amtsgang, wobei ein Unterhaltsnachweis
nicht mehr erforderlich ist.
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Oficina
de Extranjeros |
Solicitud
de Tarjeta de Regimen Comunitario:
| Formulare
abholen und ausfüllen |
| Gebühr
einzahlen (Autoliquidación) |
| Termin
vereinbaren |
Mitbringen:
Personalausweis, Bankbeleg der Gebührenzahlung, 3
Fotos, Unterhaltsnachweis:
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| Bankauszug
der ein Einkommen von monatl. min. 60.000 ptas belegt plus Nachweis
einer Krankenversicherung |
| ODER
Arbeitsvertrag
staatlich begläubigt (INEM) und falls gefordert Urkunden
TCA1, TCA2 |
| ODER
bei Selbstständigen Anmeldung des Gewerbes (Impuesto sobre
actividades economicas) und Anmeldung als Selbstständiger
(regimen especial de trabajadores autonomos) |
| Zweiten
Termin zum Abholen der Karte vereinbaren. |
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